ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Vaboos Online Marketing
1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Vaboos Online Marekting geltend ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma als angenommen, sofern die Firma nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Vaboos für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Vaboos ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Vaboos, die nicht ausdrücklich schriftlich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Vaboos. Alle von Vaboos erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Vaboos sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Vaboos schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Vaboos den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von Vaboos, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Vaboos eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich Vaboos zurückzustellen. Die Übertragung von Rechten ist gesondert zu vereinbaren und bedarf der Schriftform.
4. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen von Vaboos bleiben im Eigentum von Vaboos und können von Vaboos jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigungen) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Vaboos darf der Kunde die Leistungen von Vaboos nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an einer Website werden von Vaboos schon jetzt auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte indes erst, wenn der Anbieter dem Kunden die Website offiziell übergeben und der Kunde die gemäß Webdesign-Vertrag vom Kunden geschuldete Verfügung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Bis zur Entrichtung laut SEO- Vertrag, Online Marketing-Vertrag und Webdesign-Vertrag vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei Vaboos. Änderungen von Leistungen von Vaboos durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Vaboos und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Vaboos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Vaboos erforderlich. Dafür steht Vaboos und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verfügung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der schriftlichen Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von Vaboos bzw. von Werbemitteln, für die Vaboos konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist - (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist) ebenfalls die schriftliche Zustimmung von Vaboos notwendig. Dafür stehen der Vaboos im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
5. Kennzeichnung Vaboos ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Vaboos und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
6. Genehmigung Alle Leistungen von Vaboos (insbesondere alle Vorentwürfe, Designs) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen im Vertrag festgelegten Zeitraumes schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen überprüfen lassen. Vaboos veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
7. Termine Vaboos bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Vaboos eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Vaboos. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vaboos. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Vaboos - entbinden Vaboos jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
8. Zahlung Die Rechnungen von Vaboos sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung geltend Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vaboos. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Vaboos schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Vaboos zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vaboos beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Vaboos keinerlei Haftung.
10. Haftung Vaboos wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Vaboos vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Es wird eine von Vaboos vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von Vaboos vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigegeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahmen (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Vaboos für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Vaboos nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Vaboos selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Vaboos schad- und klaglos: der Kunde hat Vaboos somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Vaboos aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
11. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Vaboos ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort wird A-8280 Fürstenfeld vereinbart. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Kunden und Vaboos Online Marketing wird das Bezirksgericht Fürstenfeld als sachlich und örtlich ausschließlich zuständiges Gericht unabhängig von der Höhe des Streitwertes vereinbart.

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